Meine Praxis ist eine Privatpraxis und die Kosten für meine Leistungen werden in der Regel von privaten Kassen und Beihilfestellen vollständig übernommen. Ich rechne nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab, die eine verbindliche Gebührentaxe darstellt.
Beihilfeberechtigte Patienten müssen seit einiger Zeit die Kosten für die Medikamente teilweise selbst tragen, weil ich gerne und regelmäßig nicht verschreibungspflichtige, nebenwirkungsarme Mittel verwende und diese von den Beihilfestellen leider nicht mehr erstattet werden.
Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler
Selbstverständlich können auch gesetzlich Versicherte als Selbstzahler behandelt werden. Die Kosten für die Behandlung berechnen sich nach Behandlungsart und Zeitaufwand und betragen zwischen 80,- und 130,- Euro pro Stunde, je nach Beratungs- und Behandlungsaufwand. Materialien und Medikamente werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gerne informiere ich Sie vor einer Behandlung transparent über die Kosten. Als Selbstzahler haben Sie nur in begründeten Ausnahmefällen das Recht auf Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Telefonische Beratungen
Telefonische Beratungen sind möglich und werden nach Zeitaufwand berechnet.
Termine
Für reservierte Termine, die unentschuldigt nicht eingehalten oder nicht rechtzeitig abgesagt werden (mind. 6 Std. vorher), behalte ich mir vor, eine Ausfallrechnung in Höhe von 50,- Euro zu stellen.